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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Rheingau Taunus e.V.

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Breitenausbildung des DRK Kreisverbandes Rheingau-Taunus e. V.

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich der Breitenausbildung des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Rheingau-Taunus e. V., Am Kurpark 8, 65307 Bad Schwalbach, nachstehend „Bildungsstätte", mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ oder "Teilnehmer". Die Breitenausbildung umfasst die Ausbildungssegmente Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung für Betriebe, Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche, sowie alle Weiterbildungen in der Breitenausbildung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1.2. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Lehrgängen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Bildungsarbeit des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich der Breitenausbildung. Zu den Leistungen gehören nicht die Verpflegung, Erstellung von Handouts sowie außerhalb des Lehrgangs stattfindende Übungen und sonstige Leistungen, die notwendig oder zweckdienlich sein können, die Zielsetzung des Lehrgangs zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.

2. Anmeldung und Vertragsdurchführung

2.1. Der Auftraggeber stellt der Bildungsstätte diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der Bildungsstätte nötig sind (z. B. zur Rechnungserstellung, Erstellung der Teilnahmebescheinigung, Terminerinnerung, Prüfung der Voraussetzungen für die Kursteilnahme usw.). Die Bildungsstätte verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung für die Breitenausbildung zu entnehmen.

2.1.1. Anmeldungen zu den Kursen "Erste Hilfe Ausbildung" (9 UE) und "Erste Hilfe Fortbildung" (9 UE) für Personen, die zu betrieblichen Ersthelfern ausgebildet oder als betriebliche Ersthelfer fortgebildet werden (BG-Kurse) müssen schriftlich und unter Verwendung des BG-Formulares „Anmeldung und Teilnahmebestätigung für Erste Hilfe Ausbildung / Fortbildung“ vorgenommen werden. Das vollständig ausgefüllte Formular ist, mit den erforderlichen Angaben zur zuständigen Berufsgenossenschaft (BG), incl. evtl. erforderlicher Genehmigungsschreiben der zuständigen BG (oder der Unfallkasse Hessen bzw. Unfallkasse des Bundes) und mit Stempel und Unterschrift der entsendenden Firma / Behörde versehen, zu Beginn des Kurses im Original (keine Faxkopie) vorzulegen. Anderenfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.

2.1.2. Anmeldungen zu allen anderen Kursen können sowohl schriftlich, telefonisch, per EMail oder per Internet (über die Homepage des Kreisverbandes) vorgenommen werden.

2.1.3. Die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus dem Ausbildungsplan oder können unserer Internetseite (www.drk-rheingau-taunus.de) entnommen werden. Das Mindestalter der Teilnehmer/innen beträgt 16 Jahre. Dieses Mindestalter gilt nicht für Kurse und Schulungen der Mitglieder von Schulsanitätsdiensten, die in Abstimmung mit der jeweiligen Schule durchgeführt werden. Die Ausbildung beinhaltet insbesondere eine Vielzahl praktischer Übungen. Vor diesem Hintergrund sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Sicherheitshinweise zu beachten:

  • Tragen Sie geeignete Kleidung, insbesondere rutschsichere, bequeme Schuhe.
  • Suchen Sie sich für die Übungen einen geeigneten Partner oder unterstützen Sie den Ausbilder bei der Bildung geeigneter Übungspaare.
  • Achten Sie bei den Übungen auf ausreichend Platz.
  • Achten Sie auf Schmuck, Uhren, Brillen, Mobiltelefone usw. Für manche Übungen ist es notwendig, derartige Accessoires abzulegen.
  • Achten Sie darauf, die Übungen möglichst Rücken schonend durchzuführen
  • Beachten Sie die Stolpergefahr, wenn Übungsunterlagen und Übungsgeräte ausgelegt sind.
  • Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Lehrkraft, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Übung durchführen können, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen.

2.2. Anmeldeschluss für alle Lehrgänge ist zwei Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Vereinbarungen kompletter Kurse / Inhouse-Schulungen müssen spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn erfolgen. Bis zu diesen Zeitpunkten müssen die vollständigen Anmeldeunterlagen vorliegen. Bei vereinbarten, geschlossenen Kursen / Inhouse-Seminaren ist eine Mindestteilnehmerzahl von zwölf Personen einzuhalten. Wird diese unterschritten, kann der Kurs nur dann durchgeführt werden, wenn der entsprechende Auftraggeber die Teilnehmerkosten für die fehlenden Personen bis zum Erreichen der Mindestteilnehmerzahl übernimmt.

2.3. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung/Einladung (per Brief, Fax oder Email) beim Auftraggeber zu Stande.

2.4. Die Bildungsstätte ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Lehrgangsleiters/der Lehrgangsleiterin die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden, ferner bei kurzfristiger Erkrankung des/der Dozenten/Dozentin oder Nichterreichen einer Mindestteilnehmeranzahl. Die Absage der Veranstaltung erfolgt per EMail und/oder telefonisch. Zu diesem Zweck hat jede/r Teilnehmer/in der Bildungsstätte eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer zu benennen.

2.5. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behält sich die Bildungsstätte vor, ebenso wie einen Dozentenwechsel.

2.6 Die Bildungsstätte behält sich vor, Teilnehmer von einer Kursteilnahme auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen des DRK zuwiderhandeln. Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers wird davon nicht berührt.

3. Qualitätsanforderung und Teilnahmebescheinigung

3.1. Die Bildungsstätte wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen. Jeder Kurs hat eine vorgeschriebene, maximale HöchstTeilnehmerzahl von 15. Wird diese erreicht, darf der Dozent grundsätzlich keine Teilnehmer/innen mehr zulassen.

3.2. Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellt die Bildungsstätte eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer/in der Veranstaltung zu mindestens 90% der Veranstaltungsdauer beiwohnte. Die Bescheinigungen werden durch die Kreisgeschäftsstelle der Bildungsstätte erstellt und den Teilnehmern im Regelfall nach Ende der Veranstaltung durch den Dozenten ausgehändigt. Ist eine Aushändigung nach Ende der Veranstaltung nicht möglich (fehlende Bescheinigung, fehlerhafte Angaben in der Bescheinigung usw.), wird die Bescheinigung durch die Kreisgeschäftsstelle den betroffenen Teilnehmern innerhalb einer Woche nach Veranstaltungsende postalisch übersandt. Die Dozenten sind nur in begründeten Ausnahmefällen berechtigt, selbst Bescheinigungen auszustellen; ein Anspruch besteht hierauf nicht. Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem Teilnehmer gegen eine Gebühr von 10,00 € eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurück liegt und das genaue Kursdatum genannt wird. Nach Ablauf von zwei Jahren besteht keine Möglichkeit mehr, eine Ersatzbescheinigung auszustellen.

4. Ausfallregelung und Rücktritt

4.1. Die Bildungsstätte hat bei Absage kompletter Kurse durch den Auftraggeber (Kurse nach Nr. 2.2 Satz 2) bzw. bei Rücktritt des Teilnehmers von der Anmeldung einen Entschädigungsanspruch, soweit ihr der Auftraggeber/Teilnehmer nicht nachweist, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die anhand nachstehender Aufstellung ermittelbare zeitliche gestaffelte Pauschale:

  • bis 2 Wochen vor der Veranstaltung ist eine kostenfreie Stornierung durch den/die Teilnehmer/in möglich;
  • bei Stornierungen bis 10 Tagen vor der Veranstaltung fällt 30% der Lehrgangsgebühr an;
  • bei Stornierungen bis 6 Tagen vor der Veranstaltung fällt 50% der Lehrgangsgebühr an;
  • bei Stornierungen bis 3 Tagen vor der Veranstaltung fällt 70% der Lehrgangsgebühr an;
  • bei Stornierungen unter 3 Tagen vor der Veranstaltung fallen 100 % der Lehrgangsgebühr an.

Die Lehrgangsgebühr ist auch dann zu 100% zu zahlen, wenn der Teilnehmer den Kurs abbricht.

Im Falle von Kursen im Sinne von Nr. 2.2 Satz 2 liegt eine "Stornierungen unter 3 Tagen" im obigen Sinne auch dann vor, wenn keiner der Kursteilnehmer zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn erscheint (spätestens 30 Minuten nach vereinbartem Kursbeginn). In diesen Fällen darf der Dozent die Veranstaltung absagen. Die vereinbarte Lehrgangsgebühr ist gleichwohl zu entrichten.

4.2. Der Auftraggeber kann die Teilnahmeberechtigung jederzeit kostenfrei auf einen in Textform von ihm zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.

4.3. Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung werden wie Stornierungen behandelt. Es gilt in diesem Falle obige Nr. 4.1.

4.4. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder telefonisch bei der Bildungsstätte eingehen. Der Auftraggeber / Teilnehmer ist hierfür nachweispflichtig.

4.5. Der Auftraggeber stellt die Bildungsstätte von Kosten frei, die im Zusammenhang mit einem vom Auftraggeber zu vertretenden Rücktritt/Stornierung entstehen (z. B. Stornokosten für gebuchte Hotelzimmer und Verpflegung).

4.6. Bei Absage der Veranstaltung seitens der Bildungsstätte aus organisatorischen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, siehe 2.4.) oder infolge höherer Gewalt wird die gezahlte Vergütung erstattet.

4.7. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine Absage entstehen, kommt die Bildungsstätte nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.

5. Arbeitsmittel, Urheberrecht

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Veranstaltungen der Bildungsstätte ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung der Bildungsstätte vervielfältigt oder verbreitet werden.

6. Preise und Rechnungstellung

6.1 Für die öffentlichen Lehrgänge sind die Kursgebühren zum Veranstaltungsbeginn bei der Kursleitung in bar zu entrichten. Dies gilt nicht für Teilnehmer über die Berufsgenossenschaft (BG-Teilnehmer). Für BG-Teilnehmer und bei Kursen im Sinne von Nr. 2.2 Satz 2 wird die Vergütung mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten. Die aktuell gültigen Preise können dem Ausbildungsplan bzw. unserer Internetseite entnommen werden.

6.2. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Preise ohne Umsatzsteuer. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an, außer die Leistung ist auf Grund gesetzlicher Regelungen von der Umsatzsteuer befreit. Letzteres ist bei Erste-Hilfe-Kursen derzeit der Fall.

6.3. Im Falle von Kostenübernahmeerklärungen, die bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen müssen, erfolgt die Rechnungstellung an den Übernehmenden. Ansonsten erfolgt die Rechnungstellung an den Auftraggeber bzw. einzelnen Teilnehmer. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht möglich.

6.4. Die Gebühren für die Kurse gem. obiger Nr. 2.1.1. übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft (Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften bei Ihrer zuständigen BG). Sollte die Berufsgenossenschaft bei durchgeführten Seminaren eine Zahlung für einzelne Mitarbeiter ablehnen oder nur anteilige Beträge übernehmen, müssen die anfallenden (Rest-)Kosten von dem Auftraggeber (Arbeitgeber) getragen werden.

7. Haftung

7.1. Die Bildungsstätte haftet gegenüber Vertragspartnern außerhalb des DRK auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

7.2. Die Bildungsstätte haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bildungsstätte oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von der Bildungsstätte gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

7.3. Die Bildungsstätte haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.4. Die Bildungsstätte haftet nicht für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens.

7.5. Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Für Garderobe oder sonstige mitgeführte Gegenstände sowie Kraftfahrzeuge übernimmt die Bildungsstätte keine Haftung bei Verlust oder Schäden.

7.6. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bildungsstätte, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8. Sonstiges

8.1. Sofern Kurse/Lehrgänge nicht in Räumen durchgeführt werden, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, finden diese regelmäßig in Räumen Dritter statt (zum Beispiel DRK-Kreisaltenzentrum, Schulen, DRK-Ortsvereine). Bei Kursen/Lehrgängen, die in diesen Räumlichkeiten durchgeführt werden, übt die jeweilige Kursleitung das Hausrecht aus. Die Organisationen, die Räume zu diesem Zweck zur Verfügung stehen, sind – auch wenn es sich um DRK-Gliederungen handelt – für die Durchführung der Kurse nicht verantwortlich. Alleiniger Veranstalter ist der DRK-Kreisverband Rheingau-Taunus e.V.

8.2. Der DRK Kreisverband Rheingau-Taunus e. V. nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Bad Schwalbach, 01.11.2018