Ansprechpartner

DRK - Kreisverband
Rheingau-Taunus

Kreisgeschäftsstelle
Tel: 06124-3000
Ausbildungsabteilung

Mo - Mi

8.00 bis 13.00 Uhr

Do        

8.00 bis 12.30 Uhr

Am Kurpark 8
65307 Bad Schwalbach

Ausnahmen:
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Sie müssen dort einen Genehmigung beantragen, Link
BG Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW); Die Ausbildung muß vorab beantragt werden, Link
Unfallkasse Hessen (UKH): Nutzen die bitte das Antragsverfahren Link

Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet. Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.

Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz

Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen.  Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.

Hinweise

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.

Kurse & Termine

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